Finanzielle Beteiligung am Windparkerfolg: MLK und Gemeinde Jacobsdorf unterzeichnen Verträge

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Jacobsdorf, 1. Juli 2024:

Die MLK Gruppe und die Gemeinde Jacobsdorf haben Verträge über eine erweiterte finanzielle Beteiligung der Gemeinde am Erfolg des lokalen Windparks unterzeichnet. Ab 2024 werden die Windparks der MLK Gruppe der Gemeinde Jacobsdorf zusätzlich jährlich etwa 64.000 Euro zukommen lassen.

Die Unterzeichner der Verträge waren Marlen Rost, Amtsdirektorin des Amtes Odervorland, die auch für die Verwaltung der Gemeinde Jacobsdorf, Landkreis Oder-Spree, zuständig ist, und Heinrich Lohmann, Geschäftsführer der MLK Gruppe. Auch Bürgermeister Peter Stumm aus Jacobsdorf nahm an der Veranstaltung teil.

0,2 Cent pro Kilowattstunde für die Gemeinde

Laut Vertrag wird die MLK Gruppe ab dem 1. Januar 2024 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an die Gemeinde zahlen. Pro Jahr werden dadurch etwa 64.000 Euro erwartet. Die Höhe ist jedoch abhängig vom Wind, der in Jacobsdorf weht.

Zusätzlich liegt der Gemeinde ein weiteres Vertragsangebot vor, das die jährliche Zahlung voraussichtlich um weitere 22.000 Euro erhöhen wird. Vertragspartner ist hier die Betreibergesellschaft des alten Windparks Jacobsdorf, die seit dem Jahr 2000 vor Ort aktiv ist und mittlerweile ein Repowering durchgeführt hat. Die MLK Gruppe hat damals das Projekt realisiert und ist heute auch als Gesellschafter beteiligt.

Engagement der MLK Gruppe wird ausgeweitet

Künftig wird die MLK ihr Engagement in der Region noch ausbauen: Neben der Gemeinde Jacobsdorf werden auch andere Gemeinden im Umkreis profitieren. So werden zum Beispiel die Gemeinden Treplin und Falkenhagen, Landkreis Märkisch-Oderland, Zuwendungen einerseits aus dem Windpark Odervorland und andererseits aus dem Solarpark Georgenthal erhalten.

Bei dem Solarpark Georgenthal werden auf einer Fläche von 55 Hektar ab Ende 2024 etwa 73 Millionen kWh Strom pro Jahr erzeugt. Auch hier wurde zwischen der Betreibergesellschaft des Solarparks und der Gemeinde ein Vertrag zur Gemeindebeteiligung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz geschlossen, sodass etwa 150.000 Euro pro Jahr an die Standortgemeinde, in diesem Falle die Gemeinde Falkenhagen, fließen werden.

Gesetzliche Grundlagen
Finanzielle Beteiligung von Kommunen nach § 6 EEG (Bundesgesetz)
Nach dem EEG gilt seit 01.01.2023: Anlagenbetreiber sollen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage (Wind- und PV-Anlagen) betroffen sind, finanziell beteiligen. Es können Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden, vorausgesetzt, die Anlage hat eine installierte Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt. Als betroffen gelten Gemeinden, die sich im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Anlage befinden.

 

Die MLK Gruppe gehört mit mehr als 500 installierten Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 700 Megawatt zu den erfahrensten Projektentwicklern in Deutschland. Die allermeisten Anlagen betreibt die MLK nach der Installation selbst, derzeit 244 MW. Dazu kommen mehrere Umspannwerke und Biomassekraftwerke. Erste große Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind in der Umsetzung.

Im vergangenen Jahrzehnt war die MLK Gruppe vor allem in Brandenburg tätig, hat aber mit derzeit zehn projektierten Windparks auch das Rheinland seit einigen Jahren wieder in den Fokus genommen. Neben den sechs Baustellen, mit denen 80 MW realisiert werden, liegen weitere Genehmigungen für vier Windparks mit 54 MW in den Kreisen Viersen, Heinsberg, Neuss und Düren vor. Dort sind auch noch weitere Genehmigungsverfahren mit einer Gesamtleistung von 130 MW anhängig.

Weitere Projekte in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sind in Vorbereitung. Das Ziel der MLK sind 1 GW Gesamtleistung im Eigenbestand noch in diesem Jahrzehnt.

Die MLK Gruppe unterstützt mit ökologisch-nachhaltiger Energieerzeugung intensiv die Energiewende.

Pressekontakt:


Julia Martinez
MLK Gruppe
Unternehmenskommunikation
+49 (0) 170 – 181 87 47
j.martinez@mlk-gruppe.de